Welche Heizungen sollen verboten werden – das steht im Gebäudeenergiegesetz

Welche Heizungen sollen verboten werden – das steht im Gebäudeenergiegesetz

Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude und Neubau – was Sie wissen sollten Du liest Welche Heizungen sollen verboten werden – das steht im Gebäudeenergiegesetz 3 Minuten Weiter Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Welche Heizungen sollen verboten werden – das steht im Gebäudeenergiegesetz

Mehr als 80 Prozent der Wärme in Deutschland wird mit fossilen Brennstoffen erzeugt. Um das Ziel der Klimaneutralität ab 2045 zu erreichen und bisherige Versäumnisse nachzuholen, müssen Heizungssysteme in Gebäudebeständen saniert und klimafreundlichere Anlagen in Neubauten eingebaut werden.

 

Was reguliert das GEG?

 

Das Gebäudeenergiegesetz gibt energetische Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude vor. Beheizte Gebäude müssen mehr als vier Monate im Jahr auf eine Innentemperatur von mehr als 19 Grad Celsius erwärmt werden. Damit schließt die Norm Gebäude wie Stallanlagen,Traglufthallen und Betriebsgebäude aus. Außerdem findet das GEG keine Anwendung bei kleinen Gebäuden, die nicht mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche aufweisen. Wenn eine Immobilie weniger als vier Monate im Jahr genutzt wird, fällt es auch nicht unter die Regelung.

 

Was hat sich 2023 geändert?

 

Das seit 2020 geltende und 2023 novellierte Gesetz hat das EnEV, EnEG und EEWärmeG abgelöst. Mit der Neufassung durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie soll nach Möglichkeit jede neu eingebaute Heizung ab dem 1. Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Der für je ein Drittel der CO₂-Emissionen und des Energieverbrauchs in Deutschland verantwortliche Gebäudesektor soll durch Umstellung auf klimafreundlichere Systeme seinen Beitrag zu den Klimazielen leisten.

 

Welche Pflichten ergeben sich?

 

Für Bestandsimmobilien regelt das Gebäudeenergiegesetz bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten. Im Falle von Neubauten gibt es den Anteil regenerativer Energie vor, die die Heizungsanlage mindestens nutzen muss.

Für Altbauten, die vor dem 1.2.2002 gebaut wurden und anschließend gekauft oder geerbt wurden, besteht für Neubesitzer eine Sanierungspflicht. Dabei muss die Erneuerung der Dachdämmung oder die Dämmung der obersten Geschossdecke erfolgen. Dafür haben die neuen Eigentümer zwei Jahre Zeit.

 

Schleichendes Aus für neue, reine Gas- und Ölheizungen ab 2024

Im Klartext sollen in Neubauten und beim Ersatz defekter Heizungen in Bestandsimmobilien ab 2024 nur noch klimafreundlichere Systeme zum Einsatz kommen. Dabei soll jedoch ein technologieoffener Ansatz verfolgt sowie Übergangsvorschriften geschaffen werden, denn auf im Zuge der Modernisierungsoffensive kommen enorme Kosten au fImmobilienbesitzer zu. Solange bestehende Öl- und Gasheizungen im Sinne der Norm „ordnungsgemäß“ funktionieren, können sie weiter genutzt und repariert werden. Ab 2044 besteht dann eine Ersatzpflicht.

 

Klimafreundlichere Heizungssysteme

Als Alternativen gelten Wärmepumpen, Anschlüsse an das Wärmenetz oder Stromdirektheizungen sowie Biomasseheizungen. Abhängig vom Zustand der Heizungsanlage kann zunächst aber auch eine energetische Sanierung sinnvoll sein. Mit den richtigen Dichtungen kann die Energiebilanz von Gebäuden gezielt verbessert werden.

 

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